PUBLIKATIONEN
Postmortaler Brief- und Bildnisschutz | ÖBl 2014, 200
Der Beitrag setzt sich mit dem postmortalen Brief- und Bildnisschutz der §§ 77, 78 UrhG und der ersten dazu ergangen Entscheidung OGH 4 Ob 203/13a auseinander. Es wird anhand von Wortlaut, Systematik und historischer Auslegung gezeigt, dass es in erster Linie um die Interessen des Verstorbenen an der Wahrung seines Andenkens und Lebensbildes geht.
Schadenersatz beim postmortalen Persönlichkeitsschutz | JBl 2017, 617
Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 209/16b. Dieser Beitrag setzt sich mit der dogmatischen Grundlage des postmortalen Schutzes von Persönlichkeitsrechten auseinander und befasst sich mit der Auslegung der §§ 77, 78 sowie § 87 Abs 2 UrhG. Entgegen der Entscheidung OGH 6 Ob 209/16b wird vertreten, dass der Verstorbene sein Lebensbild bzw. Andenken als geschütztes Rechtsgut hinterlässt. An dessen Wahrung haben neben dem Verstorbenen auch dessen Angehörige ein geschütztes persönlichkeitsrechtliches Interesse. Die Angehörigen können daher Schadenersatzansprüche bei Verletzungen des Andenkens des Verstorbenen geltend machen.
Kommentar zu §§ 552 bis 572, 575 bis 576 ABGB | in Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg) | Großkommentar zum ABGB³ (gemeinsam mit Fischer-Czermak)
Kommentierung erbrechtlicher Bestimmungen zum Zustandekommen und zur Auslegung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen (Charakteristika eines Testaments, Auslegung unklarer Testamente oder Verfügungen, Aufteilung auf mehrere Erben, Testierfähigkeit, Alter und Sachwalterschaft, Willensmängel, Anfechtung wegen Irrtum, Zeitpunkt der Gültigkeitsvoraussetzungen). Die Kommentierung im Umfang von 169 Seiten berücksichtigt sowohl die alte, als auch die neue Rechtslage nach dem seit 1.1.2017 geltenden ErbRÄG 2015.
Postmortaler Schutz von Persönlichkeitsrechten | 2018
Diese Monographie untersucht umfassend Rechtsfragen zum postmortalen Schutz von Persönlichkeitsrechten. Neben einem historischen Rückblick und der Analyse bisher dazu ergangener Entscheidungen werden Schutzzweck, dogmatische Begründung, Umfang, Aktivlegitimation, Schutzdauer und Rechtsfolgen behandelt. Ausgehend von den §§ 77,78 UrhG wird vertreten, dass Verstorbene ihr Lebensbild bzw Andenken als eigenes, geschütztes Rechtsgut hinterlassen. Der Verstorbene hat ein lebzeitiges, zukünftiges Interesse an dessen Schutz, den Dritte für ihn wahrnehmen können. Gleichzeitig haben dem Verstorbenen nahestehende Personen ein eigenes persönlichkeitsrechtlich geschütztes Interesse an der Bewahrung von dessen Andenken. Angehörige können daher auch Schadenersatzansprüche bei Verletzungen des Andenkens geltend machen. Fragen zum „digitalen Nachlass“, zB die Vererblichkeit von Facebook-Konten, werden ebenfalls behandelt.
Die Persönlichkeitsrechte des Urhebers nach dem Tod | GRUR 2019, 476
Dieser Beitrag zeigt die Folgen der Besonderheiten des Urheberpersönlichkeitsrechts auf und kommt zum Schluss, dass die Rechtsnachfolger an die Interessen des verstorbenen Urhebers gebunden sind. Zudem wird gezeigt, dass der Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte während der gesamten urheberrechtlichen Schutzdauer geltend gemacht werden kann.
Authors’ Moral Rights after Death | VLR 2019, 1
Dieser Beitrag zeigt die Folgen der Besonderheiten des Urheberpersönlichkeitsrechts nach dem Tod des Urhebers auf. Der Fokus liegt auf dem österreichischen und deutschen Recht sowie der Berner Übereinkunft. Der Beitrag enthält auch einen Exkurs zum Visual Artists Rights Act in den USA. Sprache: Englisch
Einführung in das Privatrecht | in Perner/Spitzer/Kodek (Hrsg) | Österreich-Casebook² (2019) 41
25 Fälle zur Einführung in das Privatrecht (Begriffe und Abgrenzungen, Methodenlehre, Privatrechtssubjekte) samt Musterlösung und didaktischen Anmerkungen auf Basis aktueller Entscheidungen des OGH. Die Fälle behandeln ua die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, die einzelnen Auslegungsmethoden, Persönlichkeitsrechte sowie Geschäftsfähigkeit.
Inheritability of Digital Content under Austrian Law | ERPL 2019, 1115
Der Beitrag untersucht, wie der Fall BGH III ZR 183/17 nach österreichischem Recht zu lösen wäre. Behandelt wird also die Frage nach der Vererblichkeit von Social-Media oder auch E-Mail-Konten, also die Rechtsnachfolge in den sog „digitalen Nachlass“, die letztendlich bejaht wird. Sprache: Englisch
Reprinted from European Review of Private Law, volume no. 27, issue number 5, (2019), pp. 1115 – 1129, with permission of Kluwer Law International.
Der Künstlername | in Pfeffer/Rauter (Hrsg) | Handbuch Kunstrecht² (2020) 151
Der Beitrag untersucht die Rechtsnatur des Küstlernamens. Behandelt werden dessen Erwerb und Verlust, die Regeln zur Namensbildung, verschiedene Verwendungsmöglichkeiten im rechtlichen Kontext und insb. der Schutz des Künstlernamens vor unbefugtem Gebrauch sowie aus marken-, urheber-, wettbewerbs- und bereicherungsrechtlicher Perspektive.
Die Privatsphäre des Erblassers. Zugleich ein Beitrag zum sog „digitalen Nachlass“ | NZ 2020, 281
Da das Erbrecht keine Rücksicht auf die Privatsphäre des Erblassers nimmt, muss dieser selbst vorsorgen. Der Beitrag zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers und auch seiner Vertragspartner aus erb- und schuldrechtlicher Perspektive auf und analysiert auch mögliche Lösungen für Konflikte, sollte der Erblasser nicht vorgesorgt haben. Der Beitrag geht auch auf Fragen zum sog „digitalen Nachlass“ ein und kommt zum Ergebnis, dass auch neue Fragen zu Digitalisierung, Zugang zu digitalen Inhalten etc mit herkömmlichen erb- und schuldrechtlichen Bestimmungen zu lösen sind.
Das Mandatsverfahren nach § 549 ZPO | MR 2021, 27
Im Zuge des Gesetzespakets gegen Hass im Netz schuf der Gesetzgeber mit § 549 ZPO ein neues Mandatsverfahren zur möglichst raschen Beseitigung von gravierenden Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in elektronischen Kommunikationsnetzen, also insb im Internet. Dieser Beitrag erörtert die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des neuen Verfahrens sowie für die unanfechtbare Zuerkennung vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Unterlassungsauftrags und geht auf die verfahrensrechtliche Stellung der Parteien ein.
Grenzen automatisierter Rechtsdurchsetzung bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten nach EuGH C-18/18 | in Kuschel/Asmussen/Golla (Hrsg) | Intelligente Systeme - Intelligentes Recht (2021) 133
Der Beitrag analysiert die Entscheidung C-18/18 des EuGH und deren Auswirkungen auf die Umsetzung persönlichkeitsrechtlicher Unterlassungsverpflichtungen. Wesentliche Ergebnisse sind etwa, dass der EuGH mit Blick auf Art. 15 EC-RL nicht die autonome Beurteilung per se verboten hat. Der Maßstab ist daher nicht „keine autonome Beurteilung“, sondern „keine allgemeine Überwachung“. Ein Lösungsweg wäre, dass durch duplicate-detection gefilterte Inhalte i.V.m. Booleschen Operatoren ab einer gewissen Schwelle eine spezifische (und daher zulässige) Überprüfungspflicht der gefilterten Restmasse auslösen. Das Problem dabei ist ohnehin weniger das Auffinden rechtswidriger Inhalte, sondern die Gefahr von Overblocking zulasten anderer Plattformuser. Zudem ist Art. 14 EC-RL dahingehend zu verstehen, dass auch eine unverzügliche Reaktion des Host-Providers eine Verpflichtung zur Verhinderung künftiger Verletzungen nicht ausschließt.
Risikoabwägung bei der Verbreitung von Bildnissen und Informationen | MR 2021, 122
Die Verbreitung von Bildnissen oder Informationen über eine Person kann dazu führen, dass Gefahr für deren Leben, Gesundheit oder körperliche Sicherheit besteht oder zumindest ernste Belästigungen drohen. Ein Sicherheits- und Anonymitätsinteresse kann somit ein maßgeblicher Faktor im Rahmen der persönlichkeitsrechtlichen Interessenabwägung sein, insb wenn es sich um bekannte, exponierte oder im Rahmen der Rechtspflege tätige Personen handelt. Dieser Beitrag erörtert die hierbei relevanten Kriterien mit Blick auf das Datenschutz-, Medien- und Persönlichkeitsrecht.
Fehlbezeichnung und die GesbR-Falle | GRAU 2021, 94 (gemeinsam mit Milchrahm)
Häufig bezeichnen Unternehmen ihr gemeinsames Handeln schlicht als „Kooperation“ oder schließen einen „Kooperationsvertrag“. In solchen Konstellationen besteht die Gefahr, unbewusst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu begründen, obwohl gerade keine Gesellschaftsgründung beabsichtigt war. Anwendbar sind dann eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, die im Konfliktfall den spezifischen Konstellationen oft nicht gerecht werden. Der Beitrag zeigt Strategien zur Vermeidung derartiger Probleme sowie den Umgang mit Fehlbezeichnungen und deren Folgeproblemen auf und enthält zahlreiche Tipps für die Praxis.
Passivlegitimation bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten im Internet | ZIIR 2021, 292
Der Beitrag erörtert die Haftungsadressaten bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten im Internet und deren Mitwirkungspflichten bei der Ausforschung unbekannter Täter. Die Maßnahmen gegen Hass im Netz haben seit 1.1.2021 mit einem Ermittlungsverfahren gem § 71 StPO für Privatanklagedelikte der §§ 111 ff StGB deutliche Verbesserungen zur Ausforschung unbekannter Täter gebracht. Damit geht auch einher, dass anders als bisher auch IP-Adressen vom Auskunftsanspruch der Betroffenen gegen den Host-Provider gem § 18 Abs 4 ECG erfasst sind. Das gilt jedenfalls für Fälle, die von § 1330 ABGB erfasst werden. Neben dem unmittelbaren Täter haften gem § 20 Abs 3 ABGB auch Vermittler, Access-Provider jedoch – noch – nicht.
Kommentar zu §§ 81 bis 131 EheG, DVEheG | in Rummel/Lukas (Hrsg) | Kommentar zum ABGB, 4. Auflage 2021 (gemeinsam mit Stabentheiner)
Kommentierung der §§ 81 ff EheG zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisseg nach Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe. Die 153 Seiten umfassende Kommentierung bietet neben einer umfassenden und kritischen Darstellung der Rechtsprechung und Lehre auch neuartige Lösungsansätze, etwa zu Vorausvereinbarungen iSd § 97 EheG und enthält darüber hinaus auch rechtspolitische Anmerkungen.
Zur COVID-19-Impfung Minderjähriger | EF-Z 2022, 5
Mit der Zulassung des ersten Impfstoffs gegen COVID-19 für Kinder ab fünf Jahren stellt sich die Frage, welche Rechte und Pflichten den Eltern zukommen. Uneinigkeit über die Vornahme einer Impfung führt zu Konflikten innerhalb der Familie, insb bei getrenntlebenden Eltern. Der Beitrag erörtert die Rechtslage und konkretisiert die teilweise sehr allgemein gehaltenen Bestimmungen des Kindschaftsrechts.
Grundfragen der Gegendarstellung – vom Preßgesetz bis zum digitalen Zeitalter | JBl 2022, 702 (1. Teil), 788 (2. Teil)
Verbreiten Medien unrichtige oder unvollständige Tatsachen, haben die davon betroffenen Personen ein rechtlich geschütztes Interesse, das Medienpublikum durch eine Gegendarstellung, (nachträgliche) Mitteilung oder Urteilsveröffentlichung über den wahren Sachverhalt aufzuklären. Grundlegende Fragen dieser persönlichkeitsrechtlichen Instrumente, wie etwa deren Höchstpersönlichkeit, die Unterscheidung zwischen Tatsachenmitteilung und Werturteil oder das Verhältnis zu anderen Aufklärungsmechanismen sind jedoch unklar. Die digitale Transformation hat sowohl Unsicherheiten als auch die Eingriffsintensität weiter erhöht, weil neue digitale Medien anderen technischen Voraussetzungen und Dynamiken unterliegen als traditionelle Printmedien. Der Beitrag erhebt den Status Quo, erörtert Streitfragen dieser stark richterrechtlich geprägten Materie, erarbeitet Leitlinien für den im Gegendarstellungsrecht maßgeblichen gleichen Veröffentlichungswert im digitalen Umfeld, zeigt technische Umgehungsversuche in der Praxis auf und schlägt zuletzt mit dem Proximitätsgrundsatz ein neues Instrument zur Erhöhung der Effektivität des Schutzes vor.
Reformbedarf bei der mündelsicheren Vermögensanlage | ÖBA 2023, 255
Die §§ 215 ff ABGB beinhalten zwar einen Katalog an zur Veranlagung von Mündelgeld geeigneten Formen, der gesetzliche Auftrag, Mündelgeld sicher und möglichst fruchtbringend anzulegen, kann damit aber nur schwer oder gar nicht mehr erfüllt werden. Vorhandene gesetzliche Möglichkeiten, die den Spielraum erweitern würden, werden entgegen der Absicht des Gesetzgebers entweder gar nicht oder nur sehr zurückhaltend genutzt. Dieser Beitrag erörtert Genese, Status Quo und Reformbedarf bei der mündelsicheren Vermögensanlage.
Verwendungsanspruch und Gewinnabschöpfung im Persönlichkeitsrecht | 2023
Diese Monographie betrachtet das Bereicherungsrecht erstmals aus einer persönlichkeitsrechtlichen Perspektive und widmet sich dabei auch allgemeinen Fragen der Auslegung des § 1041 ABGB, insbesondere was die Behandlung des unredlichen Verwenders betrifft. Auf knapp 170 Seiten wird der Charakter von Persönlichkeitsrechten als Vermögensrechte und deren Verwendung iSd § 1041 ABGB erörtert. Dabei wird herausgearbeitet, dass jeder rechtswidrige Eingriff in Persönlichkeitsrechte einen Verwendungsanspruch auslöst, sofern daraus ein in Geld messbarer Vorteil resultiert. Der unredliche Verwender hat nicht nur ein angemessenes Benützungsentgelt zu zahlen, sondern auch den Gewinn herauszugeben.
Einführung in das Privatrecht | in Perner/Spitzer/Kodek (Hrsg) | Österreich-Casebook³ (2023) 41
31 Fälle zur Einführung in das Privatrecht (Begriffe und Abgrenzungen, Methodenlehre, Privatrechtssubjekte) samt Musterlösung und didaktischen Anmerkungen auf Basis aktueller Entscheidungen des OGH. Die Fälle behandeln ua die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, die einzelnen Auslegungsmethoden, Persönlichkeitsrechte sowie Geschäftsfähigkeit und Erwachsenenvertretung.
Rechtsdidaktischer Umgang mit Ambiguität | in Warto/Deibl/Astleitner/Zumbach (Hrsg) | Exzellenz in Rechtswissenschaft und Rechtsdidaktik (2023) 113
In diesem Beitrag wird die Konzeption einer Lehrveranstaltung im rechtswissenschaftlichen Studium vorgestellt, die zum Ziel hat, den Umgang der Studierenden mit Ambiguität zu schulen und deren Begründungskompetenz zu stärken. Das Konzept bewegt sich bewusst weg von der Dichotomie
zwischen richtigen und falschen Lösungen und legt anhand realer Fall-Vorlagen den Fokus auf die Vertretbarkeit der Argumentation aus verschiedenen Perspektiven.
Abstammung als Vorfrage. Konfliktfelder im Erbrecht | in Gitschthaler/Pierer/Zöchling-Jud (Hrsg) | Festschrift Constanze Fischer-Czermak (2024) 585
Der Beitrag erörtert die Frage, wann bzw ob die Abstammung als Vorfrage im Verlassenschaftsverfahren von Relevanz ist. An Konflikftfeldern wird ausgehend von der Aufhebung des § 730 Abs 2 aF ABGB der Erwerb der Erbenstellung durch Begründung der Abstammung, die Besserstellung von Erben durch die Beseitigung der Abstammung Dritter sowie die Besserstellung von Nicht-Erben durch die Beseitigung der Abstammung Dritter erörtert. Ergebnisse sind insb, dass die abstrakte abstammungsrechtliche Antragslegitimation in Vergangenheit, Gegenwart oder – mit Blick auf § 142 ABGB – in Zukunft die Möglichkeit der vorfrageweisen Beurteilung ausschließen. Zudem rechtfertigen bloße Reflexwirkungen in der Vermögenssphäre Dritter, wie sie insb in erbrechtlichen Konstellationen auftreten, weder eine Antragslegitimation noch eine vorfrageweise Beurteilung.
Verwendungsanspruch bei der Verletzung von Persönlichkeitsrechten | ÖJZ 2024, 452
Dieser Beitrag betrachtet aus Anlass von OGH 6 Ob 205/22y Persönlichkeitsrechte aus einer bereicherungsrechtlichen Perspektive. Es wird aufgezeigt, dass jeder rechtswidrige Eingriff einen Verwendungsanspruch iSd § 1041 ABGB zur Folge hat, wenn beim Verwender ein in Geld messbarer Nutzen in Form von ersparten Aufwendungen oder erzielten Gewinnen entsteht. Diese allgemeine Anwendbarkeit des § 1041 ABGB auf Persönlichkeitsrechte erhöht die Effektivität des Schutzes im Vergleich zur bisher hA beträchtlich. Nach der Erörterung allgemeiner bereicherungsrechtlicher Fragen von Persönlichkeitsrechten werden diese als Vermögensrechte eingeordnet, deren Zuweisungsgehalt analysiert und sodann der bereicherungsrechtliche Ausgleich skizziert.