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Der Beitrag analysiert die Rechtslage, wenn der Sachwalter als Stellvertreter der besachwalteten Person Erklärungen abgeben müsste, die deren höchstpersönliche Sphäre betreffen (Teil 1).


Der Beitrag analysiert die Rechtslage, wenn der Sachwalter als Stellvertreter der besachwalteten Person Erklärungen abgeben müsste, die deren höchstpersönliche Sphäre betreffen (Teil 2).


Der Beitrag behandelt die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher. Behandelt werden die Änderungen im KSchG, ABGB und das neue Fernabsatzrecht des FAGG.


Der Beitrag setzt sich mit dem postmortalen Brief- und Bildnisschutz der §§ 77, 78 UrhG und der ersten dazu ergangen Entscheidung OGH 4 Ob 203/13a auseinander. Es wird anhand von Wortlaut, Systematik und historischer Auslegung gezeigt, dass es in erster Linie um die Interessen des Verstorbenen an der Wahrung seines Andenkens und Lebensbildes geht.


Entscheidungsanmerkung zur Frage der Ausübung der Obsorge durch einen im Ausland inhaftierten Vater.


Der Beitrag untersucht, ob Eltern das Kindeswohl gefährden, wenn sie vorbeugende Maßnahmen wie Impfungen ablehnen, und welche Rechtsfolgen möglich sind.


Dieser Beitrag analysiert die Judikatur zum Recht des Mieters oder Wohnungseigentümers auf Belegeinsicht iZm Betriebskosten im ABGB, MRG, WEG, WGG und HeizKG und gibt einen umfassenden Überblick über die Rechtslage.


Systematische Darstellung des Abstammungsrechts des ABGB und damit zusammenhängenden Gesetzen.


Dieser Beitrag befasst sich mit der Auslegung der §§ 970 ff, 1316 ABGB und dem Gesetz über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmen.


Entscheidungsanmerkung zur Zulässigkeit der Feststellung der Vaterschaft als Vorfrage im Verfahren zur Rückforderung des geleisteten Unterhalts durch den Scheinvater (§ 140 ABGB, § 85 AußStrG).


Zugleich eine Besprechung von OGH 6 Ob 209/16b. Dieser Beitrag setzt sich mit der dogmatischen Grundlage des postmortalen Schutzes von Persönlichkeitsrechten auseinander und befasst sich mit der Auslegung der §§ 77, 78 sowie § 87 Abs 2 UrhG. Entgegen der Entscheidung OGH 6 Ob 209/16b wird vertreten, dass der Verstorbene sein Lebensbild bzw. Andenken als geschütztes Rechtsgut hinterlässt. An dessen Wahrung haben neben dem Verstorbenen auch dessen Angehörige ein geschütztes persönlichkeitsrechtliches Interesse. Die Angehörigen können daher Schadenersatzansprüche bei Verletzungen des Andenkens des Verstorbenen geltend machen.


Kommentierung erbrechtlicher Bestimmungen zum Zustandekommen und zur Auslegung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen (Charakteristika eines Testaments, Auslegung unklarer Testamente oder Verfügungen, Aufteilung auf mehrere Erben, Testierfähigkeit, Alter und Sachwalterschaft, Willensmängel, Anfechtung wegen Irrtum, Zeitpunkt der Gültigkeitsvoraussetzungen). Die Kommentierung im Umfang von 169 Seiten berücksichtigt sowohl die alte, als auch die neue Rechtslage nach dem seit 1.1.2017 geltenden ErbRÄG 2015.


Entscheidungsanmerkung zur Vaterschaftsfeststellung nach dem Tod des Putativvaters und den Mitwirkungspflichten von dessen Angehörigen gem § 85 AußStrG.


Der Beitrag analysiert die Rechtsprechung des OGH zum Begriff des Bauwerks iZm Superädifikaten und kommt zum Ergebnis, dass bei sonderrechtsfähigen selbständigen Bestandteilen kein Bedarf mehr besteht, diese als Superädifikat zu qualifizieren.


Schriftliche Diplomprüfung aus Bürgerlichem Recht, abgehalten an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien zum Termin April 2016 mit den Schwerpunkten Sachenrecht und Erbrecht samt Bearbeitungsvorschlag ("Musterlösung")


Diese Monographie untersucht umfassend Rechtsfragen zum postmortalen Schutz von Persönlichkeitsrechten. Neben einem historischen Rückblick und der Analyse bisher dazu ergangener Entscheidungen werden Schutzzweck, dogmatische Begründung, Umfang, Aktivlegitimation, Schutzdauer und Rechtsfolgen behandelt. Ausgehend von den §§ 77,78 UrhG wird vertreten, dass Verstorbene ihr Lebensbild bzw Andenken als eigenes, geschütztes Rechtsgut hinterlassen. Der Verstorbene hat ein lebzeitiges, zukünftiges Interesse an dessen Schutz, den Dritte für ihn wahrnehmen können. Gleichzeitig haben dem Verstorbenen nahestehende Personen ein eigenes persönlichkeitsrechtlich geschütztes Interesse an der Bewahrung von dessen Andenken. Angehörige können daher auch Schadenersatzansprüche bei Verletzungen des Andenkens geltend machen. Fragen zum „digitalen Nachlass“, zB die Vererblichkeit von Facebook-Konten, werden ebenfalls behandelt.


Umfassende Kommentierung des Abstammungsverfahrens der §§ 81 bis 85 AußStrG (Vaterschaftsanerkenntnis, besondere Verfahrensbestimmungen, Parteistellung, Kostenersatz, Mitwirkungspflichten, Beweis der Abstammung).


Dieser Beitrag zeigt die Folgen der Besonderheiten des Urheberpersönlichkeitsrechts auf und kommt zum Schluss, dass die Rechtsnachfolger an die Interessen des verstorbenen Urhebers gebunden sind. Zudem wird gezeigt, dass der Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte während der gesamten urheberrechtlichen Schutzdauer geltend gemacht werden kann.


Dieser Beitrag zeigt die Folgen der Besonderheiten des Urheberpersönlichkeitsrechts nach dem Tod des Urhebers auf. Der Fokus liegt auf dem österreichischen und deutschen Recht sowie der Berner Übereinkunft. Der Beitrag enthält auch einen Exkurs zum Visual Artists Rights Act in den USA. Sprache: Englisch


25 Fälle zur Einführung in das Privatrecht (Begriffe und Abgrenzungen, Methodenlehre, Privatrechtssubjekte) samt Musterlösung und didaktischen Anmerkungen auf Basis aktueller Entscheidungen des OGH. Die Fälle behandeln ua die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, die einzelnen Auslegungsmethoden, Persönlichkeitsrechte sowie Geschäftsfähigkeit.


Der Beitrag untersucht, wie der Fall BGH III ZR 183/17 nach österreichischem Recht zu lösen wäre. Behandelt wird also die Frage nach der Vererblichkeit von Social-Media oder auch E-Mail-Konten, also die Rechtsnachfolge in den sog „digitalen Nachlass“, die letztendlich bejaht wird. Sprache: Englisch

Reprinted from European Review of Private Law, volume no. 27, issue number 5, (2019), pp. 1115 – 1129, with permission of Kluwer Law International.


Der Beitrag untersucht die Rechtsnatur des Küstlernamens. Behandelt werden dessen Erwerb und Verlust, die Regeln zur Namensbildung, verschiedene Verwendungsmöglichkeiten im rechtlichen Kontext und insb. der Schutz des Künstlernamens vor unbefugtem Gebrauch sowie aus marken-, urheber-, wettbewerbs- und bereicherungsrechtlicher Perspektive.


Entscheidungsanmerkung zu Bedenken des Grundbuchsgerichts an der Geschäftsfähigkeit des Errichters einer Vorsorgevollmacht wegen zeitlicher Nähe der Errichtung der Vollmacht zum Eintritt des Vorsorgefalls (§§ 32, 94 GBG; § 865 ABGB).


Systematische Darstellung des Abstammungsrechts des ABGB und damit zusammenhängenden Gesetzen. Die aktualisierte Auflage berücksichtigt insb das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz und die gleichgeschlechtliche Ehe.


Da das Erbrecht keine Rücksicht auf die Privatsphäre des Erblassers nimmt, muss dieser selbst vorsorgen. Der Beitrag zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers und auch seiner Vertragspartner aus erb- und schuldrechtlicher Perspektive auf und analysiert auch mögliche Lösungen für Konflikte, sollte der Erblasser nicht vorgesorgt haben. Der Beitrag geht auch auf Fragen zum sog „digitalen Nachlass“ ein und kommt zum Ergebnis, dass auch neue Fragen zu Digitalisierung, Zugang zu digitalen Inhalten etc mit herkömmlichen erb- und schuldrechtlichen Bestimmungen zu lösen sind.


Im Zuge des Gesetzespakets gegen Hass im Netz schuf der Gesetzgeber mit § 549 ZPO ein neues Mandatsverfahren zur möglichst raschen Beseitigung von gravierenden Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in elektronischen Kommunikationsnetzen, also insb im Internet. Dieser Beitrag erörtert die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des neuen Verfahrens sowie für die unanfechtbare Zuerkennung vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Unterlassungsauftrags und geht auf die verfahrensrechtliche Stellung der Parteien ein.


Der Beitrag analysiert die Entscheidung C-18/18 des EuGH und deren Auswirkungen auf die Umsetzung persönlichkeitsrechtlicher Unterlassungsverpflichtungen. Wesentliche Ergebnisse sind etwa, dass der EuGH mit Blick auf Art. 15 EC-RL nicht die autonome Beurteilung per se verboten hat. Der Maßstab ist daher nicht „keine autonome Beurteilung“, sondern „keine allgemeine Überwachung“. Ein Lösungsweg wäre, dass durch duplicate-detection gefilterte Inhalte i.V.m. Booleschen Operatoren ab einer gewissen Schwelle eine spezifische (und daher zulässige) Überprüfungspflicht der gefilterten Restmasse auslösen. Das Problem dabei ist ohnehin weniger das Auffinden rechtswidriger Inhalte, sondern die Gefahr von Overblocking zulasten anderer Plattformuser. Zudem ist Art. 14 EC-RL dahingehend zu verstehen, dass auch eine unverzügliche Reaktion des Host-Providers eine Verpflichtung zur Verhinderung künftiger Verletzungen nicht ausschließt.


Die Verbreitung von Bildnissen oder Informationen über eine Person kann dazu führen, dass Gefahr für deren Leben, Gesundheit oder körperliche Sicherheit besteht oder zumindest ernste Belästigungen drohen. Ein Sicherheits- und Anonymitätsinteresse kann somit ein maßgeblicher Faktor im Rahmen der persönlichkeitsrechtlichen Interessenabwägung sein, insb wenn es sich um bekannte, exponierte oder im Rahmen der Rechtspflege tätige Personen handelt. Dieser Beitrag erörtert die hierbei relevanten Kriterien mit Blick auf das Datenschutz-, Medien- und Persönlichkeitsrecht.


Häufig bezeichnen Unternehmen ihr gemeinsames Handeln schlicht als „Kooperation“ oder schließen einen „Kooperationsvertrag“. In solchen Konstellationen besteht die Gefahr, unbewusst eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu begründen, obwohl gerade keine Gesellschaftsgründung beabsichtigt war. Anwendbar sind dann eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen, die im Konfliktfall den spezifischen Konstellationen oft nicht gerecht werden. Der Beitrag zeigt Strategien zur Vermeidung derartiger Probleme sowie den Umgang mit Fehlbezeichnungen und deren Folgeproblemen auf und enthält zahlreiche Tipps für die Praxis.


Der Beitrag erörtert die Haftungsadressaten bei Verletzungen von Persönlichkeitsrechten im Internet und deren Mitwirkungspflichten bei der Ausforschung unbekannter Täter. Die Maßnahmen gegen Hass im Netz haben seit 1.1.2021 mit einem Ermittlungsverfahren gem § 71 StPO für Privatanklagedelikte der §§ 111 ff StGB deutliche Verbesserungen zur Ausforschung unbekannter Täter gebracht. Damit geht auch einher, dass anders als bisher auch IP-Adressen vom Auskunftsanspruch der Betroffenen gegen den Host-Provider gem § 18 Abs 4 ECG erfasst sind. Das gilt jedenfalls für Fälle, die von § 1330 ABGB erfasst werden. Neben dem unmittelbaren Täter haften gem § 20 Abs 3 ABGB auch Vermittler, Access-Provider jedoch – noch – nicht.


Kommentierung der §§ 81 ff EheG zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisseg nach Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe. Die 153 Seiten umfassende Kommentierung bietet neben einer umfassenden und kritischen Darstellung der Rechtsprechung und Lehre auch neuartige Lösungsansätze, etwa zu Vorausvereinbarungen iSd § 97 EheG und enthält darüber hinaus auch rechtspolitische Anmerkungen.


Mit der Zulassung des ersten Impfstoffs gegen COVID-19 für Kinder ab fünf Jahren stellt sich die Frage, welche Rechte und Pflichten den Eltern zukommen. Uneinigkeit über die Vornahme einer Impfung führt zu Konflikten innerhalb der Familie, insb bei getrenntlebenden Eltern. Der Beitrag erörtert die Rechtslage und konkretisiert die teilweise sehr allgemein gehaltenen Bestimmungen des Kindschaftsrechts.


Entscheidungsanmerkung zur Frage der deklarativen Feststellung der Vaterschaft in einer eingetragenen Partnerschaft.


Etwa 250 Begriffe zum Schuldrecht, Besonderer Teil. Überarbeitung der 1. Auflage von F. Müller und neue Begriffe.


Entscheidungsanmerkung zur Verfassungswidrigkeit des Abstammungsrechts für gleichgeschlechtliche Paare.


Verbreiten Medien unrichtige oder unvollständige Tatsachen, haben die davon betroffenen Personen ein rechtlich geschütztes Interesse, das Medienpublikum durch eine Gegendar­stellung, (nachträgliche) Mitteilung oder Urteilsveröffentlichung über den wahren Sachver­halt aufzuklären. Grundlegende Fragen dieser persönlichkeitsrechtlichen Instrumente, wie etwa deren Höchstpersönlichkeit, die Unterscheidung zwischen Tatsachenmitteilung und Werturteil oder das Verhältnis zu anderen Aufklärungsmechanismen sind jedoch unklar. Die digitale Transformation hat sowohl Unsicherheiten als auch die Eingriffsintensität wei­ter erhöht, weil neue digitale Medien anderen technischen Voraussetzungen und Dynami­ken unterliegen als traditionelle Printmedien. Der Beitrag erhebt den Status Quo, erörtert Streitfragen dieser stark richterrechtlich geprägten Materie, erarbeitet Leitlinien für den im Gegendarstellungsrecht maßgeblichen gleichen Veröffentlichungswert im digitalen Umfeld, zeigt technische Umgehungsversuche in der Praxis auf und schlägt zuletzt mit dem Proxi­mitätsgrundsatz ein neues Instrument zur Erhöhung der Effektivität des Schutzes vor.




Entscheidungsanmerkung zur Verjährung von Pflichtteilsansprüchen bei postmortaler Abstammungsfeststellung.


Die §§ 215 ff ABGB beinhalten zwar einen Katalog an zur Veranlagung von Mündelgeld geeigneten Formen, der gesetzliche Auftrag, Mündelgeld sicher und möglichst fruchtbringend anzulegen, kann damit aber nur schwer oder gar nicht mehr erfüllt werden. Vorhandene gesetzliche Möglichkeiten, die den Spielraum erweitern würden, werden entgegen der Absicht des Gesetzgebers entweder gar nicht oder nur sehr zurückhaltend genutzt. Dieser Beitrag erörtert Genese, Status Quo und Reformbedarf bei der mündelsicheren Vermögensanlage.


Entscheidungsanmerkung zur Behandlung von Tieren im Rahmen der nachehelichen Vermögensaufteilung.


Diese Monographie betrachtet das Bereicherungsrecht erstmals aus einer persönlichkeitsrechtlichen Perspektive und widmet sich dabei auch allgemeinen Fragen der Auslegung des § 1041 ABGB, insbesondere was die Behandlung des unredlichen Verwenders betrifft. Auf knapp 170 Seiten wird der Charakter von Persönlichkeitsrechten als Vermögensrechte und deren Verwendung iSd § 1041 ABGB erörtert. Dabei wird herausgearbeitet, dass jeder rechtswidrige Eingriff in Persönlichkeitsrechte einen Verwendungsanspruch auslöst, sofern daraus ein in Geld messbarer Vorteil resultiert. Der unredliche Verwender hat nicht nur ein angemessenes Benützungsentgelt zu zahlen, sondern auch den Gewinn herauszugeben.


31 Fälle zur Einführung in das Privatrecht (Begriffe und Abgrenzungen, Methodenlehre, Privatrechtssubjekte) samt Musterlösung und didaktischen Anmerkungen auf Basis aktueller Entscheidungen des OGH. Die Fälle behandeln ua die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht, die einzelnen Auslegungsmethoden, Persönlichkeitsrechte sowie Geschäftsfähigkeit und Erwachsenenvertretung.


„Künstliche Intelligenz“ ist in vielerlei Hinsicht eine Gefahr für Persönlichkeitsrechte in bisher ungekanntem Ausmaß. Im Beitrag wird herausgearbeitet, dass schon das geltende Recht geeignete Anspruchsgrundlagen enthält, um selbst gravierendsten Eingriffen zu begegnen.


In diesem Beitrag wird die Konzeption einer Lehrveranstaltung im rechtswissenschaftlichen Studium vorgestellt, die zum Ziel hat, den Umgang der Studierenden mit Ambiguität zu schulen und deren Begründungskompetenz zu stärken. Das Konzept bewegt sich bewusst weg von der Dichotomie
zwischen richtigen und falschen Lösungen und legt anhand realer Fall-Vorlagen den Fokus auf die Vertretbarkeit der Argumentation aus verschiedenen Perspektiven.


Der Beitrag erörtert die Frage, wann bzw ob die Abstammung als Vorfrage im Verlassenschaftsverfahren von Relevanz ist. An Konflikftfeldern wird ausgehend von der Aufhebung des § 730 Abs 2 aF ABGB der Erwerb der Erbenstellung durch Begründung der Abstammung, die Besserstellung von Erben durch die Beseitigung der Abstammung Dritter sowie die Besserstellung von Nicht-Erben durch die Beseitigung der Abstammung Dritter erörtert. Ergebnisse sind insb, dass die abstrakte abstammungsrechtliche Antragslegitimation in Vergangenheit, Gegenwart oder – mit Blick auf § 142 ABGB – in Zukunft die Möglichkeit der vorfrageweisen Beurteilung ausschließen. Zudem rechtfertigen bloße Reflexwirkungen in der Vermögenssphäre Dritter, wie sie insb in erbrechtlichen Konstellationen auftreten, weder eine Antragslegitimation noch eine vorfrageweise Beurteilung.


Dieser Beitrag betrachtet aus Anlass von OGH 6 Ob 205/22y Persönlichkeitsrechte aus einer bereicherungsrechtlichen Perspektive. Es wird aufgezeigt, dass jeder rechtswidrige Eingriff einen Verwendungsanspruch iSd § 1041 ABGB zur Folge hat, wenn beim Verwender ein in Geld messbarer Nutzen in Form von ersparten Aufwendungen oder erzielten Gewinnen entsteht. Diese allgemeine Anwendbarkeit des § 1041 ABGB auf Persönlichkeitsrechte erhöht die Effektivität des Schutzes im Vergleich zur bisher hA beträchtlich. Nach der Erörterung allgemeiner bereicherungsrechtlicher Fragen von Persönlichkeitsrechten werden diese als Vermögensrechte eingeordnet, deren Zuweisungsgehalt analysiert und sodann der bereicherungsrechtliche Ausgleich skizziert.